Corporate Governance bei BLG LOGISTICS
Corporate Governance umfasst das gesamte System der Leitung und Überwachung eines Unternehmens einschließlich der Organisation des Unternehmens, seiner geschäftspolitischen Grundsätze und Leitlinien sowie des Systems der internen und externen Kontroll- und Überwachungsmechanismen. Corporate Governance strukturiert eine verantwortliche, an den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft und auf nachhaltige Wertschöpfung ausgerichtete Leitung und Kontrolle des Unternehmens.
Mit der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a Handelsgesetzbuch, zeigen wir die wesentlichen Elemente der Corporate Governance Strukturen der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– auf:
- die Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat,
- wesentliche über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Praktiken der Unternehmensführung,
- die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie deren Zusammensetzung.
Satzung
Das Aktiengesetz schreibt für Aktiengesellschaften eine Satzung (Gesellschaftsvertrag) vor. Die derzeit gültige Fassung der Satzung der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– stellen wir Ihnen hier zur Verfügung.
Satzung der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– (PDF)
Vergütungssystem Vorstand und Aufsichtsrat
Hier stellen wir Ihnen die derzeit gültige Fassung des Vergütungssystems von Vorstand und Aufsichtsrat der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– zur Verfügung.
Vergütungssystem vom Vorstand der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– (PDF)
Die jeweiligen Vergütungsberichte finden Sie im Download-Bereich
Directors‘ Dealings
Wir sind gemäß Art. 19 Abs. 1 Marktmissbrauchsverordnung verpflichtet, Personen, die bei einem Emittenten Führungsaufgaben wahrnehmen, sowie in enger Beziehung zu ihnen stehende Personen, jedes Eigengeschäft mit Anteilen oder Schuldtiteln des Emittenten (oder damit verbundenen Finanzinstrumenten) sowohl der Gesellschaft als auch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitzuteilen.
Geschäfte müssen ab einem Transaktionsvolumen von insgesamt EUR 5.000,00 innerhalb eines Kalenderjahres gemeldet werden. Dabei sind die Geschäfte einer jeden Person einzeln zu betrachten.
Die BLG LOGISTICS veröffentlicht Mitteilungen solcher Eigengeschäfte gemäß Art. 19 Abs. 1 Marktmissbrauchsverordnung auf dieser Website.